Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist die beidseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Häufig geht dem ein längerer Konflikt voraus! Das Beste daran: Bestehende Kündigungsfristen sind damit sofort aufgehoben.
Aber auch ein Aufhebungsvertrag birgt etliche Risiken und muss rechtssicher aufgesetzt sein. Ein paar wichtige Hinweise haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sie haben Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag? Wir unterstützen Sie! Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

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Was muss ich als Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag beachten?

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erstellen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten und die häufigsten Fehler vermeiden:

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»Ein Aufhebungsvertrag unterstützt Sie bei der friedlichen und kooperativen Auflösung bestehender Arbeitsverhältnisse. Hier braucht es jedoch immer eine rechtssichere Basis!«

Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kann mein Arbeitnehmer mit Aufhebungsvertrag noch klagen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer gegen Sie als Arbeitgeber trotz des Vorliegens eines Aufhebungsvertrags rechtliche Schritte einleitet. Hier sind einige mögliche Gründe:

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