Abmahnung

Abmahnung erhalten – was tun?

Sie haben eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten? Dann ist schnelles Handeln das Wichtigste: sehr häufig sind Abmahnungen der erste Schritt zur Kündigung. Je früher wir hier gemeinsam agieren, umso besser für Ihre berufliche Situation. Und ebenso wichtig ist: bewahren Sie kühlen Kopf! Eine Abmahnung kann Sie emotional treffen. Aus dieser verständlichen Situation heraus, kann es sein, dass Sie Ihre Position ungewollt schwächen.

Unser versiertes Team für Arbeitsrecht steht hier für Sie ein und unterstützt Sie fachlich und emotional, gerade in dieser persönlich herausfordernden Lage. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

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Ihre ersten Schritte bei einer Abmahnung

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»Eine Abmahnung kann belasten. Sie haben aber oft mehr Möglichkeiten, als Sie denken! Widerspruch, Entfernung aus der Personalakte usw. Hier ist ein Fachmann gefragt. Lassen Sie uns herausfinden, was wir für Sie tun können!«

Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Bei einer Abmahnung weist Sie Ihr Arbeitgeber auf eine Pflichtverletzung hin (Hinweis). Er beschreibt, was an der Situation aus seiner Sicht kritikwürdig ist (Rüge) und er spricht eine Warnung aus (Konsequenzen für Sie).
Fragen Sie sich zuerst folgendes:

Was sind die Gründe für eine Abmahnung?

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Wir sehen täglich viele Gründe, die eine Abmahnung unwirksam machen. Die häufigsten gehören in diese drei Kategorien:

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