Ein Arbeitszeugnis ist gerade heute ein entscheidendes Dokument: Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann schwerwiegende Folgen für Ihre Karriereaussichten haben.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis und können dieses bei Bedarf auch einfordern. Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber darf keine negativen Formulierungen verwenden oder dem Arbeitnehmer Schaden zufügen.
Es ist nicht immer einfach, ein schlechtes Arbeitszeugnis zu erkennen! Wenn Sie sich unsicher sind oder Zweifel haben, können Sie das Arbeitszeugnis von einem unserer Experten für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Gegen ein schlechtes Zeugnis können Sie vorgehen. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten. Führt dieses nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit der Zeugnisberichtigungsklage. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten könnte. Hier sind einige der häufigsten Gründe:
Ein Arbeitnehmer kann ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten, wenn er der Meinung ist, dass es unzutreffend oder unangemessen ist. In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein muss.
Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann verschiedene Merkmale aufweisen, die oft nur einem Arbeitsrechtler tatsächlich auffallen. Hier gibt es ein paar oft unbemerkte Fallstricke. Steht in Ihrem Zeugnis beispielsweise die an sich nette Formulierung: »Frau Musterfrau war eine geschätzte Gesprächspartnerin.“ Kann dies bedeuten: Frau Musterfrau ist eine unbelehrbare „Tratschtante“.
Hier sind einige Anzeichen, auf die Sie achten sollten:
Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.
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