»Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine gute Option sein, sollte aber immer sorgfältig geprüft und verhandelt werden, um Nachteile zu vermeiden.«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis beendet. Im Gegensatz zu einer Kündigung erfolgt dies auf Basis einer Vereinbarung und nicht aufgrund einer einseitigen Entscheidung des Arbeitgebers. Der Aufhebungsvertrag regelt die genauen Bedingungen, wie den Beendigungszeitpunkt eine eventuelle Abfindung, und das Arbeitszeugnis.
Beide Seiten müssen dem Aufhebungsvertrag zustimmen. In der Praxis wird ein Aufhebungsvertrag oft genutzt, um eine Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer zu vermeiden oder um einvernehmlich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kommen.
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Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sowohl Kündigung als auch Aufhebungsvertrag haben Vor- und Nachteile. Häufig ist aber gerade der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber vorteilhafter als für den Arbeitnehmer. Hier ein paar mögliche Nachteile, die Sie als Arbeitnehmer beachten sollten:
»Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine gute Option sein, sollte aber immer sorgfältig geprüft und verhandelt werden, um Nachteile zu vermeiden.«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie als Arbeitnehmer durchaus vorteilhaft sein. Folgende Fragen können Ihnen hierbei weiterhelfen:
Sie wollen den Job wechseln und haben eine neue Stelle in Aussicht? Dann kann ein Aufhebungsvertrag ohne lange Kündigungsfrist für Sie von Vorteil sein.
Sie hätten gerne eine Abfindung? Dazu ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet. Aber mit dem Aufhebungsvertrag können Sie gegebenenfalls eine Abfindung aushandeln!
Sie befürchten eine verhaltensbedingte Kündigung? Dann kann der Aufhebungsvertrag für Sie eine Chance sein!
Der Aufhebungsvertrag kann verschiedene Auswirkungen auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld haben. Hier sind einige mögliche Folgen:
Eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld kann drohen, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag selbst initiiert hat oder ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gegeben war.
In der Regel führt ein Aufhebungsvertrag. zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie das vermeiden. Sprechen Sie uns an!
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