»Viele Befristungen sind unwirksam. Gilt das auch für Ihren Fall? Gerne prüfen wir das für Sie!«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Befristung von Arbeitsverträgen ist eine gängige Praxis in Deutschland, die es Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitsverhältnisse für einen begrenzten Zeitraum abzuschließen. Im Allgemeinen wird eine Befristung eingesetzt, wenn ein kurzfristiger Personalbedarf besteht oder eine vorübergehende Auftragslage vorliegt. Arbeitnehmer, die befristet beschäftigt sind, haben in der Regel weniger Rechte als unbefristet Beschäftigte.
Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags über die spezifischen Rechte und Pflichten zu informieren. Wir unterstützen Sie gerne persönlich.
Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
Die Befristung von Arbeitsverträgen ist gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Ein Arbeitsvertrag darf aus verschiedenen Gründen befristet werden.
Hier sind drei der wichtigsten Gründe:
»Viele Befristungen sind unwirksam. Gilt das auch für Ihren Fall? Gerne prüfen wir das für Sie!«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben Sie grundlegende Rechte, die denen von unbefristet Beschäftigten entsprechen.
Dazu gehören:
Es kommt nicht selten vor, dass eine z.B. neuerliche Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig ist. Gerne prüfen wir das für Sie. Folgende Regelungen gibt es hier:
Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.
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