Elternzeit

Ich möchte Elternzeit in Anspruch nehmen – Was ist wichtig?

Alle Arbeitnehmer haben in Deutschland das Recht, nach der Geburt eines Kindes eine Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Gerade in dieser besonderen Situation ist es wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte und Pflichten während der Elternzeit kennen, um Ihre berufliche und persönliche Situation bestmöglich zu gestalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Elternzeit zu gewähren. Es dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile aus der Inanspruchnahme der Elternzeit entstehen.

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Wie lange kann ich Elternzeit nehmen und unter welchen Bedingungen?

Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern, ohne ihre Arbeitsplätze zu verlieren. Hier die wichtigsten Informationen in Kürze:



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»Die Elternzeit bietet Eltern eine wichtige Möglichkeit, sich um ihre Kinder zu kümmern, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Wir möchten Ihnen zur Seite stehen, dass Sie diese Zeit gut für Ihre Familie nutzen können.«

Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was muss ich in der Elternzeit arbeitsrechtlich beachten?

Elternzeit kann von jedem Arbeitnehmer genommen werden. Dabei spielt die Art des Beschäftigungsverhältnisses (Ausbildung, duales Studium, befristet, unbefristet, etc.) keine Rolle. Arbeitsrechtlich relevant ist für Sie:

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Während der Elternzeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob nun bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber oder auch auf selbstständiger Basis. Hierbei müssen jedoch einige Regelungen beachtet werden, die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt sind.

Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, muss er dies mindestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags zu antworten. Vorsicht: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Teilzeitvertrag abzuschließen!

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