»Kurzarbeit kann Arbeitsplätze schützen. Damit dabei alles in Ihrem Sinne geregelt wird, sprechen Sie mit uns!«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gerade während der Corona-Pandemie wurde dieses Mittel zum Betriebserhalt häufig von Unternehmen genutzt. Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit für den Arbeitnehmer, die zu einer zeitgleichen Lohnreduzierung führt. Kurzarbeit ist für Sie als Arbeitnehmer keine Urlaubszeit.
Sie sind von Kurzarbeit betroffen und benötigen fachlichen Rat? Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
»Kurzarbeit kann Arbeitsplätze schützen. Damit dabei alles in Ihrem Sinne geregelt wird, sprechen Sie mit uns!«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bei Kurzarbeit kann es zu Veränderungen im Gehalt und bei den Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hier sind drei mögliche Auswirkungen:
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, während der Kurzarbeit zu arbeiten.
Hier sind drei mögliche Punkte:
Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.
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