»Arbeitnehmer sollten sich nicht einfach mit einer Sperrzeit abfinden, sondern ihre Rechte kennen und gegebenenfalls aktiv gegensteuern.«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Sperrzeit ist ein Begriff aus dem Sozialrecht und beschreibt einen Zeitraum, in dem ein Arbeitsloser kein Arbeitslosengeld erhält. In der Regel tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat oder das Arbeitsverhältnis durch Fehlverhalten des Arbeitnehmers beendet wurde.
Sie sind unsicher, ob Sie von einer Sperrzeit betroffen sind? Unser versiertes Team für Arbeitsrecht steht hier für Sie ein und unterstützt Sie fachlich und emotional, gerade in dieser persönlich herausfordernden Lage. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
»Arbeitnehmer sollten sich nicht einfach mit einer Sperrzeit abfinden, sondern ihre Rechte kennen und gegebenenfalls aktiv gegensteuern.«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wenn eine Sperrzeit verhängt wurde, sollte umgehend Widerspruch eingelegt werden.
Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.
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