Schriftform

Welche Rolle spielt die Schriftform?

Gewerbemietverträge müssen in der Regel schriftlich abgeschlossen werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und mögliche Konflikte zu vermeiden. Die Schriftform ermöglicht eine klare Dokumentation der Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter, einschließlich Mietdauer, Mietzins, Nebenkosten und Nutzung des Gewerbeobjekts. Mündliche Nebenabreden sind zwar gültig, aber schwer nachweisbar und können zu Unsicherheiten führen. Ausnahmen von der Schriftform existieren bei sehr kurzen Mietverhältnissen oder Laufzeiten unter einem Jahr, dennoch ist die schriftliche Fixierung empfehlenswert. Ein sorgfältig ausgearbeiteter und schriftlich verfasster Gewerbemietvertrag schafft Transparenz, minimiert Risiken und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche geschäftliche Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

Unser versiertes Team für Arbeitsrecht steht hier für Sie ein und unterstützt Sie fachlich und emotional, gerade in dieser persönlich herausfordernden Lage. Schreiben Sie uns eine E-Mail an frick@ssf-recht.de oder rufen Sie uns an unter Tel. +49 (0) 341 240 868 20

Jetzt Erstberatung vereinbaren

Muss ein Gewerbemietvertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden?

Im gewerblichen Mietrecht ist grundsätzlich die Schriftform vorgeschrieben, um Rechtssicherheit und Klarheit zu gewährleisten.

Profilbild

»Ein schriftlich abgeschlossener Gewerbemietvertrag ist essentiell für eine klare und rechtssichere Regelung der Vertragsbedingungen. Von der detaillierten Vertragsausgestaltung über die Vereinbarung von Mietpreisen bis hin zu den Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter - ich unterstütze Sie umfassend bei der Erstellung und Prüfung Ihres Gewerbemietvertrags.«

Mario van Suntum, Kanzleipartner, Fachanwalt für Baurecht

Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Gewerbemietvertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde?

Sind mündliche Nebenabreden im gewerblichen Mietvertrag gültig?

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht oder Wohneigentumsrecht? Wir helfen Ihnen gerne!

Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.

Bitte gültigen Namen angeben.

Bitte gültige E-Mail angeben.

Bitte gültigen Telefonnummer angeben.

Bitte Straße angeben.

Bitte Ort angeben.

Bitte PLZ angeben.

Leider ist ein fehler aufgetreten.
Versuchen Sie es später nochmals oder rufen Sie uns an.

Datenschutz: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

* Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.