Schönheitsreparatur

Welche Pflichten haben Mieter und welche Klauseln im Mietvertrag sind zulässig?"

Unter Schönheitsreparaturen versteht man Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Wänden, Türen und Fenstern, das Lackieren von Heizkörpern oder das Versiegeln von Böden. Die Verpflichtung zur Durchführung solcher Arbeiten wird oft im Mietvertrag geregelt. Allerdings entspricht nicht jede Klausel im Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben. Mieter sind nicht pauschal dazu verpflichtet, alle paar Jahre Schönheitsreparaturen durchzuführen. Vielmehr müssen die Arbeiten fachgerecht und in angemessenen Abständen erfolgen. Bei unklaren oder unzulässigen Regelungen im Mietvertrag können Mieter rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls von ihrer Pflicht zur Renovierung befreit werden.

Unser versiertes Team für Arbeitsrecht steht hier für Sie ein und unterstützt Sie fachlich und emotional, gerade in dieser persönlich herausfordernden Lage. Schreiben Sie uns eine E-Mail an frick@ssf-recht.de oder rufen Sie uns an unter Tel. +49 (0) 341 240 868 20

Welche Schönheitsreparaturen sind Mieter verpflichtet durchzuführen und welche nicht?

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» Die Frage, wer für welche Renovierungsarbeiten verantwortlich ist, kann zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter führen. Als Ihr Anwalt prüfe ich den Mietvertrag auf die Schönheitsreparaturklausel und berate Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.«

Mario van Suntum, Kanzleipartner, Fachanwalt für Baurecht

Kann der Vermieter Schönheitsreparaturen in bestimmten Fällen trotzdem verlangen?

Ist eine starre Renovierungsklausel im Mietvertrag rechtlich zulässig?

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