Kündigung

Kündigung des Mietvertrags – was ist zu beachten?

Im deutschen Mietrecht sind Mieter soweit als möglich abgesichert. § 573 BGB legt fest: „Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.“ Zulässige Kündigungsgründe sind zumeist nur: Vertragsverletzung und Eigenbedarf. Dazu haben wir unten ein paar Informationen für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie im umgekehrten Fall als Wohnungsmieter kündigen möchten, gilt in der Regel die 3-Monatsfrist. Doch auch hier ist es ratsam, sich vorher genau zu informieren, da auch hier häufig Fehler passieren, Ihre Kaution unrechtmäßig einbehalten wird etc.

Sie haben Fragen rund um das Thema Kündigung im Mietrecht für Mieter? Unser Team hilft Ihnen gern weiter! Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

Jetzt Erstberatung vereinbaren

Unter welchen Umständen kann ein Vermieter eine Kündigung aussprechen und welche Fristen müssen dabei beachtet werden?

Das soziale Mietrecht in Deutschland hat bei der Vermietung von Wohnraum in erster Linie die Fürsorge für den Mieter im Blick. Besonders deutlich wird dies bei der Kündigung des Mietverhältnisses, da diese für den Vermieter deutlich komplizierter ist. So kann der Vermieter nur dann ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des unbefristeten Mietverhältnisses hat. Ebenso ist er verpflichtet, Gründe mitzuteilen.

Profilbild

»Bei der Kündigung ist die Beachtung von Fristen entscheidend. Auch wenn Sie als Mieter durch das deutsche Mietrecht gut geschützt sind, ist es daher ratsam, sich im Fall einer Kündigung schnell juristischen Rat zu holen.«

Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Was gilt für Mieter von gewerblichen Räumen?

Die Vertragsparteien im gewerblichen Mietrecht begegnen sich deutlich mehr auf Augenhöhe: Es besteht zum Beispiel beim Mietvertrag im Bereich Gewerbe kein besonderer Schutz für Mieter wie im Mietrecht für Wohnungen. Die Kündigungsfrist für die Gewerbeimmobilie gilt entsprechend für beide Vertragsparteien und beträgt wenigstens sechs und maximal neun Monate. Ein besonderer Kündigungsgrund wie im Wohnungsmietrecht ist außerdem nicht notwendigerweise aufzuführen.

Schauen Sie in unserem Bereich zum gewerblichen Mietrecht vorbei!

Sie haben Fragen zum Miet- oder Wohnungseigentumsrecht?
Wir helfen Ihnen gerne!

Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.

Bitte gültigen Namen angeben.

Bitte gültige E-Mail angeben.

Bitte gültigen Telefonnummer angeben.

Bitte Straße angeben.

Bitte Ort angeben.

Bitte PLZ angeben.

Leider ist ein fehler aufgetreten.
Versuchen Sie es später nochmals oder rufen Sie uns an.

Datenschutz: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

* Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.